Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB) der
missall GmbH

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB) der missall GmbH

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB) der missall GmbH

§

§

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

§ 1 Geltungsbereich und
Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der missall GmbH (nachfolgend „missall“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), insbesondere für Trainings, Workshops, Coachings, Beratungsleistungen, Moderationen, Keynotes, Begleitformate sowie damit verbundene Vor- und Nachbereitungsleistungen, unabhängig davon, ob diese Leistungen in Präsenz, online oder hybrid erbracht werden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist; in diesem Fall können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn missall ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur dann, wenn missall ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsart und Leistungsumfang

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsart und Leistungsumfang

(1) missall erbringt Dienstleistungen im Bereich Leadership-, Team- und Organisationsentwicklung. Dazu zählen insbesondere Führungskräftetrainings, Kommunikations- und Feedbacktrainings, Teamworkshops, Werte- und Kulturarbeit, Coaching (Einzel- und Gruppencoaching), Konzeption und Durchführung von Entwicklungsprogrammen, sowie begleitende Analysen und Formate zur nachhaltigen Umsetzung.

(2) Der konkrete Inhalt, Umfang, Ort, Zeitrahmen, Format (Präsenz/online/hybrid), Anzahl der Teilnehmenden, eingesetzte Trainer/Coaches sowie etwaige Deliverables (z. B. Handouts, Auswertungen, Ergebnisdokumentationen) ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Rahmenvertrag oder der jeweiligen Auftragsbestätigung von missall.

(3) Bei den Leistungen von missall handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. missall schuldet daher kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, keinen konkreten Geschäftserfolg und keine bestimmte Verhaltensänderung, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung nach bestem Wissen und Gewissen.

(4) missall ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen (insbesondere Trainer, Coaches, Moderatoren) zu bedienen.

§ 3 Vertragsschluss, Angebote und Änderungen

§ 3 Vertragsschluss, Angebote und Änderungen

(1) Angebote von missall sind, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von missall in Textform annimmt (z. B. per E-Mail), missall eine Auftragsbestätigung in Textform versendet oder missall mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde diese entgegennimmt.

(3) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4) missall ist berechtigt, Leistungen in zumutbarer Weise anzupassen, sofern dies aus fachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. Anpassung von Übungen an Gruppendynamik, Zeitmanagement, Formatwechsel bei technischen oder organisatorischen Gründen), ohne dass der Kern der vereinbarten Leistung verändert wird.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1) Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei erbracht werden. Dazu gehören insbesondere: Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten (bei Präsenz), geeigneter technischer Voraussetzungen (bei Online/Hybrid), Zugangsdaten, Teilnehmerlisten, organisatorische Ansprechpartner, sowie notwendige Informationen über Ziele, Erwartungen, Rahmenbedingungen und ggf. Besonderheiten der Teilnehmenden (z. B. Sprach- oder Barrierefreiheitsanforderungen), soweit diese für die Durchführung relevant sind.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von missall. missall ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten Sätzen abzurechnen oder – sofern keine Sätze vereinbart sind – nach angemessenem Aufwand in Rechnung zu stellen.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für interne Abstimmungen, Freigaben und Kommunikation gegenüber Teilnehmenden. missall übernimmt keine Verpflichtung, Teilnehmende zu koordinieren oder deren Anwesenheit sicherzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 5 Termine, Durchführung, Trainerwechsel und Leistungsort

§ 5 Termine, Durchführung, Trainerwechsel und Leistungsort

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) missall ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung, Unfall, höhere Gewalt, unvorhersehbare Reisehindernisse, kurzfristige Verfügbarkeit) Termine zu verschieben oder einen fachlich gleichwertigen Ersatztrainer einzusetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Charakter der Leistung gewahrt bleibt.

(3) Bei Online-Formaten gilt die Leistung als ordnungsgemäß angeboten, wenn missall zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar ist und die technischen Voraussetzungen auf Seiten von missall gegeben sind. Störungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Teilnehmenden stammen, entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt missall die Methodik und Didaktik der Leistungserbringung eigenverantwortlich.

§ 6 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

§ 6 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Honorare, Tagessätze, Stundensätze, Pauschalen und/oder Projektpreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, stellt missall nach Leistungserbringung Rechnung. missall ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei mehrtägigen Trainingsreihen, größeren Projekten oder individuell konzipierten Leistungen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist missall berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten

§ 7 Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten

(1) Reisekosten und Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschale oder „all inclusive“-Regelung vereinbart ist.

(2) Abgerechnet werden insbesondere An- und Abreise (Bahn i. d. R. 1. Klasse; Flug i. d. R. Economy), Hotelkosten (angemessene Mittelklasse), Transfers (Taxi/ÖPNV), Parkgebühren sowie Verpflegungsmehraufwand nach den jeweils geltenden steuerlichen Pauschalen oder gegen Beleg, je nach Vereinbarung.

(3) Sofern Reisezeiten als Arbeitszeit vereinbart wurden (z. B. bei weiten Strecken oder Auslandsformaten), werden diese gemäß Angebot abgerechnet.

(4) Bereits gebuchte, nicht stornierbare Reise- oder Hotelkosten trägt der Kunde, wenn eine Terminverschiebung oder Stornierung in seinem Verantwortungsbereich liegt.

§ 8 Stornierung, Terminverschiebung und Ausfallhonorar

§ 8 Stornierung, Terminverschiebung und Ausfallhonorar

(1) Stornierungen und Terminverschiebungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei missall.

(2) Bei Trainings, Workshops und vergleichbaren Formaten gelten – sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist – folgende Ausfallhonorare bezogen auf das reine Honorar (ohne Reisekosten):

a) bis 30 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei;

b) 29 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des Honorars;

c) 14 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des Honorars;

d) ab 6 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des Honorars.

(3) Bei Einzelcoachings kann bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass missall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. missall bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

(5) Sofern missall einen Ersatztermin anbieten kann und der Kunde diesen annimmt, kann missall nach billigem Ermessen ganz oder teilweise auf Ausfallhonorare verzichten; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 9 Nutzungsrechte, Urheberrecht und Unterlagen

§ 9 Nutzungsrechte, Urheberrecht und Unterlagen

1) Sämtliche von missall bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Trainingsdesigns, Präsentationen, Handouts, Audio-/Video-Inhalte, Tools, Methoden, Modelle und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Eigentum von missall bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung innerhalb des Unternehmens für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von missall in Textform unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Nutzung in eigenen Trainings, E-Learning-Plattformen, Intranets oder gegenüber verbundenen Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(4) Aufzeichnungen von Trainings (Audio, Video, Screenshots) sind nur nach vorheriger Zustimmung von missall und aller betroffenen Teilnehmenden zulässig. missall kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern oder von Bedingungen abhängig machen.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmende diese Regelungen ebenfalls einhalten.

§ 10 Vertraulichkeit

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, interne Dokumente, Personaldaten, Konzepte, Preise sowie alle als vertraulich bezeichneten oder nach den Umständen als vertraulich anzusehenden Informationen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus fort.

§ 11 Haftung

§ 11 Haftung

(1) missall haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von missall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung von missall – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Schäden aus Datenverlust, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden sowie Erfüllungsgehilfen von missall.

§ 12 Höhere Gewalt

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, erhebliche Reiseeinschränkungen, Ausfall öffentlicher Infrastruktur, unvorhersehbare technische Großstörungen), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

(2) In solchen Fällen werden die Parteien einen Ersatztermin vereinbaren oder – sofern dies nicht möglich ist – eine angemessene Anpassung des Formats (z. B. Umstellung auf Online) prüfen.

(3) Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Kosten (insbesondere Reise- und Hotelkosten) sind vom Kunden zu ersetzen, sofern die Leistung aus Gründen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann und die Kosten nicht vermeidbar waren.

§ 13 Datenschutz

§ 13 Datenschutz

(1) missall verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Soweit missall im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Teilnehmerlisten), werden die Parteien – sofern erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen.

(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von missall.

§ 14 Referenznennung und Marketing

§ 14 Referenznennung und Marketing

(1) missall ist berechtigt, den Kunden – einschließlich Unternehmensname und Logo – als Referenz zu benennen (z. B. Website, Präsentationen, Angebotsunterlagen), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

(2) Inhalte aus Trainings (z. B. interne Beispiele, Ergebnisse, Teilnehmendenäußerungen) werden nicht veröffentlicht. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. Case Study) erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung.

§ 15 Schlussbestimmungen

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von missall.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) missall ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Anpassung des Leistungsportfolios). Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen wird der Kunde rechtzeitig informiert; widerspricht er nicht innerhalb angemessener Frist, gelten die Änderungen als angenommen.

missall

missall ist eine Agentur, die mit Trainings und Coaching Cultural Change und Führungskräfteentwicklung in Unternehmen unterstützt und begleitet. Wir arbeiten für sinnorientiert wirtschaftende Unternehmen und haben den Anspruch für unsere Kund:innen, Veränderungen durch kreativ-fundierte Methoden zu erzielen.

missall

missall ist eine Agentur, die mit Trainings und Coaching Cultural Change und Führungskräfteentwicklung in Unternehmen unterstützt und begleitet. Wir arbeiten für sinnorientiert wirtschaftende Unternehmen und haben den Anspruch für unsere Kund:innen, Veränderungen durch kreativ-fundierte Methoden zu erzielen.

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB) der
missall GmbH

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bedingungen (AGB) der missall GmbH

§

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

§ 1 Geltungsbereich und
Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der missall GmbH (nachfolgend „missall“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), insbesondere für Trainings, Workshops, Coachings, Beratungsleistungen, Moderationen, Keynotes, Begleitformate sowie damit verbundene Vor- und Nachbereitungsleistungen, unabhängig davon, ob diese Leistungen in Präsenz, online oder hybrid erbracht werden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist; in diesem Fall können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn missall ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur dann, wenn missall ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsart und Leistungsumfang

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsart und Leistungsumfang

(1) missall erbringt Dienstleistungen im Bereich Leadership-, Team- und Organisationsentwicklung. Dazu zählen insbesondere Führungskräftetrainings, Kommunikations- und Feedbacktrainings, Teamworkshops, Werte- und Kulturarbeit, Coaching (Einzel- und Gruppencoaching), Konzeption und Durchführung von Entwicklungsprogrammen, sowie begleitende Analysen und Formate zur nachhaltigen Umsetzung.

(2) Der konkrete Inhalt, Umfang, Ort, Zeitrahmen, Format (Präsenz/online/hybrid), Anzahl der Teilnehmenden, eingesetzte Trainer/Coaches sowie etwaige Deliverables (z. B. Handouts, Auswertungen, Ergebnisdokumentationen) ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Rahmenvertrag oder der jeweiligen Auftragsbestätigung von missall.

(3) Bei den Leistungen von missall handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. missall schuldet daher kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, keinen konkreten Geschäftserfolg und keine bestimmte Verhaltensänderung, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung nach bestem Wissen und Gewissen.

(4) missall ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen (insbesondere Trainer, Coaches, Moderatoren) zu bedienen.

§ 3 Vertragsschluss, Angebote und Änderungen

§ 3 Vertragsschluss, Angebote und Änderungen

(1) Angebote von missall sind, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von missall in Textform annimmt (z. B. per E-Mail), missall eine Auftragsbestätigung in Textform versendet oder missall mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde diese entgegennimmt.

(3) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4) missall ist berechtigt, Leistungen in zumutbarer Weise anzupassen, sofern dies aus fachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. Anpassung von Übungen an Gruppendynamik, Zeitmanagement, Formatwechsel bei technischen oder organisatorischen Gründen), ohne dass der Kern der vereinbarten Leistung verändert wird.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1) Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei erbracht werden. Dazu gehören insbesondere: Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten (bei Präsenz), geeigneter technischer Voraussetzungen (bei Online/Hybrid), Zugangsdaten, Teilnehmerlisten, organisatorische Ansprechpartner, sowie notwendige Informationen über Ziele, Erwartungen, Rahmenbedingungen und ggf. Besonderheiten der Teilnehmenden (z. B. Sprach- oder Barrierefreiheitsanforderungen), soweit diese für die Durchführung relevant sind.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von missall. missall ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten Sätzen abzurechnen oder – sofern keine Sätze vereinbart sind – nach angemessenem Aufwand in Rechnung zu stellen.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für interne Abstimmungen, Freigaben und Kommunikation gegenüber Teilnehmenden. missall übernimmt keine Verpflichtung, Teilnehmende zu koordinieren oder deren Anwesenheit sicherzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 5 Termine, Durchführung, Trainerwechsel und Leistungsort

§ 5 Termine, Durchführung, Trainerwechsel und Leistungsort

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) missall ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung, Unfall, höhere Gewalt, unvorhersehbare Reisehindernisse, kurzfristige Verfügbarkeit) Termine zu verschieben oder einen fachlich gleichwertigen Ersatztrainer einzusetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Charakter der Leistung gewahrt bleibt.

(3) Bei Online-Formaten gilt die Leistung als ordnungsgemäß angeboten, wenn missall zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar ist und die technischen Voraussetzungen auf Seiten von missall gegeben sind. Störungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Teilnehmenden stammen, entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt missall die Methodik und Didaktik der Leistungserbringung eigenverantwortlich.

§ 6 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

§ 6 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Honorare, Tagessätze, Stundensätze, Pauschalen und/oder Projektpreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, stellt missall nach Leistungserbringung Rechnung. missall ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei mehrtägigen Trainingsreihen, größeren Projekten oder individuell konzipierten Leistungen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist missall berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten

§ 7 Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten

(1) Reisekosten und Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschale oder „all inclusive“-Regelung vereinbart ist.

(2) Abgerechnet werden insbesondere An- und Abreise (Bahn i. d. R. 1. Klasse; Flug i. d. R. Economy), Hotelkosten (angemessene Mittelklasse), Transfers (Taxi/ÖPNV), Parkgebühren sowie Verpflegungsmehraufwand nach den jeweils geltenden steuerlichen Pauschalen oder gegen Beleg, je nach Vereinbarung.

(3) Sofern Reisezeiten als Arbeitszeit vereinbart wurden (z. B. bei weiten Strecken oder Auslandsformaten), werden diese gemäß Angebot abgerechnet.

(4) Bereits gebuchte, nicht stornierbare Reise- oder Hotelkosten trägt der Kunde, wenn eine Terminverschiebung oder Stornierung in seinem Verantwortungsbereich liegt.

§ 8 Stornierung, Terminverschiebung und Ausfallhonorar

§ 8 Stornierung, Terminverschiebung und Ausfallhonorar

(1) Stornierungen und Terminverschiebungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei missall.

(2) Bei Trainings, Workshops und vergleichbaren Formaten gelten – sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist – folgende Ausfallhonorare bezogen auf das reine Honorar (ohne Reisekosten):

a) bis 30 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei;

b) 29 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des Honorars;

c) 14 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des Honorars;

d) ab 6 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des Honorars.

(3) Bei Einzelcoachings kann bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass missall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. missall bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

(5) Sofern missall einen Ersatztermin anbieten kann und der Kunde diesen annimmt, kann missall nach billigem Ermessen ganz oder teilweise auf Ausfallhonorare verzichten; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 9 Nutzungsrechte, Urheberrecht und Unterlagen

§ 9 Nutzungsrechte, Urheberrecht und Unterlagen

1) Sämtliche von missall bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Trainingsdesigns, Präsentationen, Handouts, Audio-/Video-Inhalte, Tools, Methoden, Modelle und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Eigentum von missall bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung innerhalb des Unternehmens für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von missall in Textform unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Nutzung in eigenen Trainings, E-Learning-Plattformen, Intranets oder gegenüber verbundenen Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(4) Aufzeichnungen von Trainings (Audio, Video, Screenshots) sind nur nach vorheriger Zustimmung von missall und aller betroffenen Teilnehmenden zulässig. missall kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern oder von Bedingungen abhängig machen.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmende diese Regelungen ebenfalls einhalten.

§ 10 Vertraulichkeit

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, interne Dokumente, Personaldaten, Konzepte, Preise sowie alle als vertraulich bezeichneten oder nach den Umständen als vertraulich anzusehenden Informationen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus fort.

§ 11 Haftung

§ 11 Haftung

(1) missall haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von missall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung von missall – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Schäden aus Datenverlust, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden sowie Erfüllungsgehilfen von missall.

§ 12 Höhere Gewalt

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, erhebliche Reiseeinschränkungen, Ausfall öffentlicher Infrastruktur, unvorhersehbare technische Großstörungen), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

(2) In solchen Fällen werden die Parteien einen Ersatztermin vereinbaren oder – sofern dies nicht möglich ist – eine angemessene Anpassung des Formats (z. B. Umstellung auf Online) prüfen.

(3) Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Kosten (insbesondere Reise- und Hotelkosten) sind vom Kunden zu ersetzen, sofern die Leistung aus Gründen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann und die Kosten nicht vermeidbar waren.

§ 13 Datenschutz

§ 13 Datenschutz

(1) missall verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Soweit missall im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Teilnehmerlisten), werden die Parteien – sofern erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen.

(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von missall.

§ 14 Referenznennung und Marketing

§ 14 Referenznennung und Marketing

(1) missall ist berechtigt, den Kunden – einschließlich Unternehmensname und Logo – als Referenz zu benennen (z. B. Website, Präsentationen, Angebotsunterlagen), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

(2) Inhalte aus Trainings (z. B. interne Beispiele, Ergebnisse, Teilnehmendenäußerungen) werden nicht veröffentlicht. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. Case Study) erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung.

§ 15 Schlussbestimmungen

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von missall.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) missall ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Anpassung des Leistungsportfolios). Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen wird der Kunde rechtzeitig informiert; widerspricht er nicht innerhalb angemessener Frist, gelten die Änderungen als angenommen.

missall ist eine Agentur, die mit Trainings und Coaching Cultural Change und Führungskräfteentwicklung in Unternehmen unterstützt und begleitet. Wir arbeiten für sinnorientiert wirtschaftende Unternehmen und haben den Anspruch für unsere Kund:innen, Veränderungen durch kreativ-fundierte Methoden zu erzielen.